1.11. - 31.3.
Auslösebedingung: Nur in Gebirgszonen
Nur in ausgewiesenen Bergzonen, in denen Beschilderung/Anordnungen gelten.
Erforderlich
Gültig ab: 2024-11-01
In regulierten Zonen müssen ab 2024-11-01 Winterreifen sowohl 3PMSF als auch M+S gekennzeichnet sein; zuvor war ausschließlich M+S zulässig.
Unbekannt
In der referenzierten dcbersicht nicht enthalten.
Wo ausgeschildert, verpflichtend
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